Gewerbesteuerwissen

Gewerbesteuer sparen mit Trading GmbH

GmbH für Aktienhandel

Viele ambitionierte Aktieninvestoren haben längst erkannt, dass die Abwicklung von Wertpapier- und Termingeschäften in einer GmbH Vorteile hat. Dies ist insbesondere der Fall seit 2021 eine Gesetzesänderung den Handel mit Finanzprodukten für Privatpersonen steuerlich unattraktiver gemacht hat, indem die Verrechnungsgrenze für Verluste auf 20.000 € begrenzt wurde.

Wer diese Situation nutzt, um Aktienhandel oder Termingeschäfte in einer Trading GmbH abzuwickeln, kann von einer privilegierten steuerlichen Behandlung profitieren. Bei reinem Aktienhandel liegt die Besteuerung auf Ebene der GmbH bei lediglich rund 1,5% gegenüber den rund 26,4% Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag bei Gewinnen auf privater Ebene. Werden über die GmbH allerdings auch andere Arten der Wertpapiergeschäfte abgewickelt, wird die steuerliche Situation differenzierter, so sind es etwa bei Termingeschäften ca. 30% an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer bei Trading GmbH

Die Trading GmbH (oder auch vermögensverwaltende GmbH bzw. Spardosen GmbH) ist auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie ausschließlich Börsengeschäfte tätigt, also etwa Aktien oder Anleihen handelt, genauso wie ETFs oder Optionen, Derivate, etc. Damit ist der Firmensitz der Trading GmbH ein entscheidender Kostenfaktor, da dieser maßgeblich für die Höhe der Gewerbesteuer ist. Diese kann über unseren Gewerbesteuerrechner für Trading GmbHs ermittelt werden. Die Verlegung des Sitzes einer Trading GmbH in eine Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz kann somit nachhaltig positiven Einfluss auf die Nachsteuerperformance der Tradinggeschäfte haben.

Sie überlegen, Ihren Firmesitz zu verlegen?
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.