Die
Trading GmbH (oder auch
vermögensverwaltende GmbH bzw.
Spardosen GmbH) ist auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie ausschließlich Börsengeschäfte tätigt, also etwa Aktien oder Anleihen handelt, genauso wie ETFs oder Optionen, Derivate, etc. Damit ist der Firmensitz der Trading GmbH ein entscheidender Kostenfaktor, da dieser maßgeblich für die Höhe der Gewerbesteuer ist. Diese kann über unseren
Gewerbesteuerrechner für Trading GmbHs ermittelt werden. Die Verlegung des Sitzes einer Trading GmbH in eine Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz kann somit nachhaltig positiven Einfluss auf die Nachsteuerperformance der Tradinggeschäfte haben.