Im Allgemeinen zählt die Gewerbesteuer in Deutschland zu den wichtigsten Steuern, die von Städten und Kommunen eingezogen werden. Die Höhe wird aufgrund der Erträge des jeweiligen Betriebes ermittelt. Rechtlich geregelt ist der Vorgang im Gewerbesteuergesetz.
Den steuerrechtlichen Hintergrund möchten wir an dieser Stelle kurz erläutern. In Deutschland muss jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und betreibt, entsprechend auch eine Gewerbesteuer abführen. Die Abkürzung für den Begriff Gewerbesteuer lautet GewSt. Unter den Bereich Gewerbe fallen beispielsweise Geschäfte im Einzelhandel, handwerkliche Betriebe, Anbieter von Dienstleistungen und Industriebetriebe.
Die Kommunen erheben mittels selbst
definiertem Hebesatz eine Gewerbesteuer. Dabei muss man wissen, dass die Höhe der Gewerbesteuer deutschlandweit nicht einheitlich, sondern regional unterschiedlich ist.
Entscheidend für die verbleibende Summe der Steuerschuld ist der Gewerbeertrag – zuweilen auch als
gewerblicher Gewinn bezeichnet. Er bildet die Ausgangslage für alle Berechnungen im jeweiligen Kalenderjahr, dem sogenannten Veranlagungszeitraum, und zwar nach Anwendung der Gesetze zur Einkommenssteuer und der Körperschaftsteuer.
Berücksichtigt werden außerdem
Hinzurechnungen und Kürzungen. Bei hinzugerechneten Beträgen gelten seit Anfang Januar 2008 neue Regelungen. So werden unter anderem Leasing-Raten, Zinsen aus Miet- oder Pachtverträgen, sowie Entgelte für Schulden anerkannt.